Verlagshaus Fachzeitungen Teegen GmbH
Die Medien für Gastronomen und Hoteliers
____________________________

Nächste Messen

Nordgastro Husum
13. und 14.02.2023

Sylt Gastro Messe
20. und 21.02.2023

Internorga
10.-14.03.2023

GastRo Rostock
22. - 24.10.2023
www.gastro-messejournal.de

__________

Internorga 2023

Vom 10.-14.03.2023 in Hamburg.

Die INTERNORGA ist seit 100 Jahren die internationale Leitmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien und findet vom 10.-14-03.2023 auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress GmbH statt. Nationale und internationale Aussteller präsentieren Fachbesuchern in elf Messehallen ihre Produkte, Trends und Innovationen für den gesamten Außer-Haus-Markt. Begleitet wird die Fachmesse durch international besetzte Kongresse, ein umfassendes Rahmenprogramm und innovative Branchenwettbewerbe.

Mehr…



Weniger…
www.internorga.com​​​

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Zunächst bis 31. Dezember 2023 verlängert

Mehr…

Wie berichtet, haben sich die Koalitionäre im Rahmen des Entlastungspakets vom 3. September darauf verständigt, dass die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants noch ein weiteres Jahr gelten sollen. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 21. September beschlossen. Auch der Haushaltsausschuss hat sich für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.“ 


Die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bezeichnet DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges als „ganz wichtiges Signal für die Branche in schwierigster Zeit.“ Zugleicht betont sie: „Klar ist indes auch, dass die dauerhafte Geltung der Maßnahme für die Zukunftssicherung der Restaurants von zentraler Bedeutung ist.“ Der DEHOGA werde sich deshalb weiter mit ganzer Kraft und überzeugenden Argumenten auf allen Ebenen für die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung einsetzen.


Weniger…

HOTELSTERNE in MV

Antrag und Ablauf einer Hotelklassifizierung

Mehr…

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihr Hotel oder Ihr Gasthaus mit offiziellen Sternen klassifizieren zu lassen, haben wir hier eine kurze „Gebrauchsanweisung“ zum Ablauf, denn es ist unkomplizierter als viele Gastgeber denken:

Auf der Internetseite www.hotelstars.eu/ unter dem Reiter „Service“ finden Sie Informationen zur Klassifizierung und den offiziellen Kriterienkatalog als Download. Der Kriterienkatalog beinhaltet die Punkte und Mindestkriterien, die für eine Bewertung in der Sternekategorie von einem bis zu fünf Sternen erfüllt werden müssen. 

Wir empfehlen, den Katalog einmal mit den eigenen Leistungen abzugleichen, denn er dient auch als ein Qualitätsscheck, da er Aufschluss darüber gibt, was Gäste als grundsätzlich in der einfachsten bis zu höchsten Kategorie voraussetzen. 

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit auf der genannten Internetseite eine unverbindliche Testklassifizierung online durchzuführen, um zu sehen, welche Standards Sie laut Katalog derzeit erfüllen werden. 

Haben Sie weitere Fragen oder entscheiden Sie sich für eine Klassifizierung, dann kontaktieren Sie uns gerne. Sie erhalten dann einen Vertrag, weitere Unterlagen und wenn alles erfüllt ist, senden wir einen Link für die erste Selbsteinschätzung. 

Ist alles erledigt, vereinbaren wir einen Termin mit der sogenannten Bereisungskommission, die zumeist aus zwei Personen aus dem DEHOGA MV-Hauptamt und Ehrenamt besteht. Vor Ort besprechen wir die angegebenen Leistungen und besichtigen danach alle relevanten Räumlichkeiten und ca. zehn Prozent der angegebenen Zimmeranzahl und wenn vorhanden unterschiedliche Zimmerkategorien. 

Nach einer kurzen anschließenden Beratung legt und teilt die Kommission das vorläufige Ergebnis mit. Und keine Sorge: Sollte etwas noch nicht ganz der angestrebten Kategorie entsprechen, werden Sie beraten und es kann eine kurze Nachfrist gesetzt und von Seiten der Gastgeber nachgebessert werden. 

Wenn alle Punkte erfüllt sind, erfolgt im besten Fall direkt vor Ort nach der Klassifizierung die Übergabe der Hotelsterne oder bei einer Nachfrist zu einem vereinbarten Termin. Die Presse kann zu diesem feierlichen Ereignis gerne geladen werden und gerne machen wir Fotos, die auf Ihren Internetseiten und gerne auch auf unserer Homepage und im LOKALanzeiger veröffentlicht werden. Die Hotelsterne sind Qualitätsmanagement und Marketinginstrument zugleich und gelten inzwischen in achtzehn Ländern und sind das offizielle Bewertungsinstrument, welches auch von Tripadvisor und Google anerkannt ist. Nur die offiziellen Sterne werden über die Schnittstelle des Bewertungssystem automatisch abgeglichen und angezeigt. Somit ist hier kein Missverständnis mehr möglich und Gäste können sich auf die Bewertung verlassen. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder sind Fragen offen, melden Sie sich gerne bei Yvonne Mundt: Tel. 0381 80 899 398 oder via E-Mail an hokla@dehoga-mv.de. 

Weniger…

Herrmann-Rowedder

70 Jahre Kompetenz und Erfahrung in Großküchen.

Mehr…

Professionelle Großküchentechnik ist seit 1949 das Kerngeschäft. Der gesamte Bereich der Außer-Haus-Verpflegung entwickelt sich ständig weiter. Nur mit einer funktionellen, anwender- und nutzerfreundlichen Großküchentechnik sind die hohen Anforderungen an Hygiene, Logistik und Speisenqualität zu gewährleisten. 

Unter Führung von Stefanie Vogt und Thomas Voss entwickelt sich Herrmann-Rowedder seit Jahren immer weiter zum Spezialisten für Komplettlösungen für Großküchen.

„Mit unseren topgeschulten Mitarbeitern bieten wir unseren Kunden „Alles aus einer Hand“, von der Beratung und Angebotserstellung, Zeichnen von Installationsplanungen bis zur Realisierung, vom Küchenkleininventar bis zum After-Sales-Service. Wir sind Ihr Partner, wenn es um die funktionelle, moderne Gemeinschaftsverpflegung geht“, so Thomas Voss. „Ebenso entwickeln wir mit deutschlandweit führenden Planungsbüros Großküchenkonzepte für anspruchsvolle Gastronomie- und Hotellerieprojekte“.

Vom Stammsitz in Lübeck und von den Verkaufs- und Servicebüros in Hamburg und Stralsund aus betreut man die Kunden im gesamten norddeutschen Raum. Ob bei Beratung, Neubau, Sanierung oder Service: Die Kunden profitieren in allen Bereichen der Großküchentechnik vom Knowhow, der jahrzehntelangen Erfahrung und der Markenqualität deutscher Premiumhersteller. In der Gastronomie und Hotellerie gibt es wohl die vielseitigsten und dazu extrem individuelle Anforderungen an Küchenkonzepte. Dieser Sektor boomt und ein Trend ist klar zu erkennen: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Front-Cooking, Sous-Vide-Verfahren, Wok-Küchen oder spezielle Pizza- und Nudelzubereitungen sind nur einige der Trends der letzten Jahre. Diese helfen unter anderem dabei, das Kochen in den Gastraum zu verlegen. Die Kunden verlangen neben Innovationen vor allem aber Qualität. Ob Sterneküche, Erlebnisgastronomie oder Hotelrestaurant – die Hochwertigkeit des Angebotes steht an oberster Stelle. Ob klassische Postenbildung im Restaurant mit Chef de cuisine, Saucier, Patissier, Gardemanger, usw., oder die Bankettküche im Hotel mit professioneller Gliederung der Küchenablauforganisation – wir beraten Sie gerne hinsichtlich bereichsspezifischer Geräte- und Möbelausstattung.


Neuer Standort in Stralsund / Hamburg modernisiert

Ab Oktober 2022 erweitert Herrmann-Rowedder seinen Kundenservice in Mecklenburg-Vorpommern mit einer neuen Niederlassung in Stralsund. Ebenfalls ist die Niederlassung in Hamburg in die Hafencity umgezogen. Der Hauptsitz in Lübeck wurde ebenfalls im letzten Jahr moderisiert.


Weniger…

Brauerbund warnt vor höheren Bierpreisen

Wie der Deutsche Brauerbund mitteilte, sind die Entwicklungen in der europäischen Düngemittelproduktion, wo aufgrund der gestiegenen Energiepreise die Produktion in erheblichem Maß gedrosselt wurde, äußerst besorgniserregend.

Mehr…

Stilllegungen führen neben einem Mangel an Dünger zu einer Verknappung von Kohlendioxid (CO2), das bei der Ammoniakproduktion als Nebenprodukt anfällt und in der Ernährungsindustrie für Produktions- und Verpackungsprozesse dringend benötigt wird. Bedeutende CO2-Lieferanten der Lebensmittelwirtschaft haben bereits „Force Majeure“ angemeldet, nur noch 30 bis 40 Prozent der üblichen Liefermengen sind derzeit – allerdings zu immensen Kosten – am Markt verfügbar. Viele mittelständische Brauereien und Abfüller von Erfrischungsgetränken wie auch Mineralbrunnen werden aktuell gar nicht mehr mit Kohlensäure beliefert. Die besonders auf die Verfügbarkeit von CO2 angewiesenen Unternehmen der Getränkeindustrie, darunter immer mehr Brunnen, Brauereien und Fruchtsafthersteller, müssen deshalb teilweise ihre Produktion einschränken oder einstellen. Hier darf der Staat nicht untätig bleiben, so der Deutsche Brauerbund. 

Laut dem Verband müssen dringend kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, um eine bevorzugte Belieferung der kritischen Infrastruktur der Ernährungsindustrie mit bezahlbarem Kohlendioxid für die Lebensmittel- und Getränkeproduktion sicherzustellen. Hierzu müssen rasch Schritte folgen, um die Ursache des CO2-Engpasses – die explodierenden Energiepreise – und damit die massiven Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion zu beseitigen. Andernfalls werden Bier und kohlensäurehaltige alkoholfreie Getränke deutlich teurer.

Weniger…

Energieeinsparverordnung

Beleuchtungsverbot von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Auch beleuchtete Namen der Betriebe sollen als Werbung im Sinne der Verordnung gelten.

Mehr…

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Der DEHOGA hatte sich im Vorfeld an das zuständige BMWK gewandt, um Klarheit in der Frage zu schaffen, inwieweit ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben von den Maßnahmen der Energieeinsparverordnung betroffen sind. 


Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet. Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe die Beleuchtung Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren. 


Laut Verordnung wird der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig ist. 


In einer Video-Konferenz mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde mitgeteilt, dass unter das Verbot beleuchteter Werbeanlagen auch beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen. 


Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an. 


Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels, so dass durch mehr Beleuchtung in diesen Bereichen verdeutlicht werden könne, dass die Betriebe geöffnet haben. Dadurch wird dann aber wohl nicht weniger Energie verbraucht, als das beleuchtete Namenschild des Betriebes verursachen würde. Zudem liegen nicht alle Gastronomiebetriebe direkt an der Straße, so dass mit mehr Innenbeleuchtung kein Hinweis auf einen geöffneten Betrieb gegeben werden kann. 


Keine Frage, wir alle müssen Energie einsparen und mit dafür Sorge tragen, dass die Energieverbräuche insgesamt gesenkt werden. Aber insbesondere in schlecht beleuchteten Gegenden muss es möglich sein, zumindest den Namen des Betriebes während der Öffnungszeiten zu beleuchten. Zumal sehr viele Betriebe bei ihrer Beleuchtung bereits auf LED-Lampen umgestellt haben.

 

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung sind grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld bewährt. Denn nach der Rechtsgrundlage der Verordnung, dem Energiesicherungsgesetz, können Bußgelder bei Verstoß gegen eine solche Verordnung nur erlassen werden, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des Energiesicherungsgesetzes verweist. Dies ist in der Energieeinsparverordnung jedoch nicht der Fall. 


Bitte beachten: 

Wenn allerdings die Ordnungsbehörden vor Ort auf einen Verstoß aufmerksam werden und einen Betrieb anweisen, die beleuchtete Werbung auszuschalten, und der Betrieb sich vehement weigert, können die Ordnungsbehörden aufgrund der Weigerung, einer behördlichen Anweisung Folge zu leisten, Bußgelder verhängen. 

Weniger…

Die Energiepreiskrise: Was ist zu tun?

DEHOGA Position.

Mehr…

•    Die Gewährleistung der Energiesicherheit und die Entlastung der Unternehmen durch wirksame Maßnahmen zur Deckelung der Energiekosten müssen jetzt oberste Priorität haben.

•    Die aktuellen Herausforderungen erfordern die Nutzung aller sicheren Energiequellen in Deutschland.

•    Für alle Unternehmen, die existenziell durch die Energiepreisentwicklung betroffen sind, muss ein Energie-Rettungsschirm umgehend auf den Weg gebracht werden. Mit Energiekostenzuschüssen für die Unternehmen müssen Insolvenzen und unfreiwillige Betriebsaufgaben verhindert werden.


Die Lage:

Die Unternehmen im Gastgewerbe sind nach den coronabedingten Verlusten in 2020 und 2021 in Höhe von jeweils real 40 Prozent auch im September 2022 noch weit von einer Erholung entfernt. Von Januar bis Juli liegt der reale Umsatzverlust gegenüber 2019 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei -19,6 Prozent, nominal bei - 9,7 Prozent. Gleichzeitig erleben die Betriebe eine nie gekannte Kostenexplosion bei Lebensmitteln, Personal und insbesondere Energie.

Für 90 Prozent der Betriebe sind die steigenden Energiekosten aktuell die größte Herausforderung, fast 40 Prozent der Betriebe fühlen sich dadurch bereits existenziell bedroht.


Die Erwartungen:

Die Gewährleistung der Energiesicherheit muss durch Ausschöpfung aller sicheren Energiequellen vorangetrieben werden. Dazu zählt in dieser Ausnahmesituation auch die Laufzeitverlängerung der 3 AKW’s. Einen Energie-Lockdown würden viele Betriebe nicht überleben.

Es müssen zügig alle Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise ergriffen werden. Nicht nur die Verfügbarkeit, sondern auch die Bezahlbarkeit von Energie ist von existenzieller Bedeutung für unsere Branche.

Eine Absenkung der Stromsteuer könnte schnell entschieden und umgesetzt werden. Gleiches gilt für den Stopp der geplanten Gasumlage.

Ebenso sollte für eine Übergangszeit gelten, dass die Grenzkosten von Gaskraftwerken in der Merit-Order nicht mehr preisbestimmend berücksichtigt werden. Damit die Gaskraftwerke bei hoher Stromnachfrage weiter für die Erzeugung bereitstehen, übernimmt der Staat die bei ihnen anfallenden Mehrkosten.

Maßnahmen zur Deckelung der Energiekosten sind zügig auf europäischer wie nationaler Ebene zu ergreifen.


Die Bundesregierung hat im Nachgang zur Verkündung des 3. Entlastungspaketes am 3. September einen Energie-Rettungsschirm für kleine und mittlere Unternehmen in Aussicht gestellt.

Die Details zu den Wirtschaftshilfen sind zügig zu entwickeln und bekanntzugeben. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kriterien für die Antragsberechtigung sachgerecht gestaltet werden. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass alle von den explodierenden Energiekosten existenziell betroffenen Unternehmen wirksame Unterstützung erfahren. Eine Differenzierung nach Unternehmensgrößen wäre sachwidrig.


Ausweislich der vorliegenden Rückmeldungen führen die Kostensteigerungen bei Gas und Strom bei vielen Unternehmen zu Verlusten, die einen Fortbestand der Unternehmen gefährden. Die geplanten Wirtschaftshilfen müssen schnell auf den Weg gebracht werden, damit eine rechtzeitige und wirksame Unterstützung der betroffenen Unternehmen sichergestellt ist.


Weniger…

DEHOGA Kreisverband Pinneberg

Jürgen Schumann wurde Ehrenvorsitzender

Mehr…

Zu seiner letzten Sitzung als Vorsitzender konnte Jürgen Schumann nicht nur seinen Vorstand begrüßen. Der DEHOGA-Kreisverband hielt seine Jahresversammlung im Hotel Zum Winkel ab und neben Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis aus Kiel waren auch der Dehoga-Präsident Axel Strehl und sein Amtsvorgänger Peter Bartsch erschienen. 

Nach den Aktivitäts-, Ausbildungs- und Kassenberichten standen umfangreiche Wahlen auf dem Programm. Jürgen Schumann trat nicht wieder für das Amt des Vorsitzenden an. Zu seinem Nachfolger wurde einstimmig der bisherige stellvertretende Vorsitzende Christoph Dettling gewählt. Für ihn rückte Martina David in die Vorstandsriege nach. Zur stellvertretenden Ausbildungswartin wurde Meike Ladiges gewählt, Beisitzer Gerhard Mohnke und Kassenprüfer Hannes Grabow wurden in ihren Ämtern bestätigt. 

Der DEHOGA-Kreisverband hat einen neuen Internetauftritt, der übersichtlicher gestaltet ist und viele Informationen beinhaltet. Unter www.dehoga-pi.de geht es um Aktivitäten, Mitgliedsbetriebe und Ausbildung. Auch ein neuer Ausbildungsflyer wurde entwickelt, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. „Ohne eine gute Ausbildung von Fachkräften können die Betriebe nicht überleben“, sagte Ausbildungswartin Claudia Böhm. Noch sind die Zahlen der Auszubildenden niedrig, sie hofft auf Nachmelder für 2022/23. 

Andere Sorgen plagen Axel Strehl. „Es gibt noch keinen Plan für den Herbst, was die Pandemie angeht, das macht mir Sorgen.“ Fachkräfte sind in allen Branchen gesucht, vor der Pandemie waren 2,4 Millionen Menschen in der Gastro beschäftigt, mittlerweile sind es 15 % weniger. Außerdem müssten die steigenden Kosten und die Preise ausgelotet werden. „Auch unsere Gäste haben weniger Geld, da muss man vorsichtig sein.“ Aber: „Wir sind eine flexible Branche und haben schon viel überstanden, das schaffen wir jetzt auch!“.

Strehl und Schumann konnten Claudia Böhm (Hotel- Restaurant Im Winkel Elmshorn) und Meike Ladiges (Ladiges Gasthof Holm) mit der Ehrennadel in Gold als langjährige Mitglieder ehren. 

Nach den Regularien verabschiedete Christoph Dettling seinen Vorgänger aus dem Amt. Schumann ist seit 1991 Mitglied im Verband und hat sich auf Landesebene, unter anderem als Schatzmeister, engagiert. 2006 übernahm Schumann den Vorsitz im Kreisverband, davor hat er drei Jahre als Stellvertreter fungiert. Ihm wurden in der Zeit Ehrennadeln verliehen, vor sechs Jahren feierte er das 25-jährige Betriebsjubiläum und er wurde Ehrenmitglied im Landesverband. Die anwesenden Mitglieder stimmten jetzt einstimmig über das Amt des Ehrenvorsitzenden im Kreisverein Pinneberg ab. „Damit haben wir dich weiterhin mit Rat und Tat an unserer Seite“, gratulierte Dettling. Aus den Nachbarkreisen waren Frank Prüß für Steinburg und Lutz Frank für Segeberg mit Blumen und Präsenten zur Verabschiedung gekommen. Stefan Scholtis sprach von einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit. Peter Bartsch erinnerte an alte Zeiten, in denen Jürgen Schumann sich als „Mafia-Killer“ entpuppte. Er fand es beschämend, dass von den 107 Mitgliedern im Kreisverband kaum jemand erschienen war. Von der Berufsschule überreichten Claudia Letzner und Martina David eine Kiste mit besonderen Spezialitäten aus Rothenburg ob der Tauber. Dahin besteht eine Partnerschaft und Schumann hatte die Schüler auf einer Reise begleitet. „Ehre muss man sich verdienen und das hast Du“, fasste Axel Strehl zusammen. „Es war immer ein angenehmes Miteinander, immer sachlich und höflich, auch während der Pandemie warst Du immer für Deine Mitglieder da“, lobte der Präsident. „Du hast viel Zeit in Dein Ehrenamt eingebracht, der neue „Dienstplan“ wird jetzt von Deiner Frau Jutta geschrieben.“ Das Ehepaar Schumann will jetzt Zeit miteinander verbringen und reisen. (sko)


Weniger…

Serviceverpackungen

Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID ab 1. Juli 2022

Mehr…

Sie führen ein Restaurant, einen Imbiss oder einen Kiosk und geben Ihre Speisen und Getränke in Einwegverpackungen aus? Dann bringen Sie sogenannte Serviceverpackungen in Verkehr. Ab dem 1. Juli 2022 gelten für Sie neue gesetzliche

Pflichten. Jedes Unternehmen, das Serviceverpackungen an seine Kunden abgibt, muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister registrieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.


Was sind Serviceverpackungen?

Darunter versteht man Verpackungen, die erst in der Verkaufsstätte vor Ort mit Waren befüllt werden, um die Übergabe an den Kunden zu ermöglichen. Klassische Beispiele dafür sind Pizzakartons, Pommesschalen, Coffee-to-go-Becher, Alu- und Frischhaltefolien, in denen Döner, Fischbrötchen und Sandwiches eingepackt werden, Aluschalen für Nudelgerichte sowie Tragetaschen aller Art.


Der Händler, welcher die Waren mit ihren Verpackungen an den Kunden übergibt, wird als Letztvertreiber bezeichnet. Da Serviceverpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, zählen sie zu den Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht. Wer Serviceverpackungen abgibt, hat verpackungsrechtliche Pflichten und muss für die Entsorgung und das Recycling dieser Verpackungen bezahlen.


Welche Sonderregelung gibt es für Letztvertreiber von Serviceverpackungen?

Trotz aller Pflichten gibt es eine Erleichterung für die betroffenen Unternehmen. So können Letztvertreiber von Serviceverpackungen von einer Sonderregelung Gebrauch machen: Sie haben die Möglichkeit, ihre unbefüllten Serviceverpackungen vorbeteiligt zu kaufen. In diesem Fall hat der Lieferant oder Großhändler bereits für das Recycling der Verpackungen bezahlt. Wie man von dieser Regelung Gebrauch macht und was konkret zu tun ist, zeigt das Schaubild der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).


Neue Registrierungspflicht: So verhalten Sie sich rechtskonform!

Für Letztvertreiber, die ihre Serviceverpackungen ausschließlich vorbeteiligt kaufen, gilt ab dem 1. Juli eine neue gesetzliche Pflicht: Sie müssen sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort den vorbeteiligten Kauf ihrer Serviceverpackungen angeben. Dazu setzt der Letztvertreiber bei den Angaben der Verpackungsarten ein Häkchen in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“. Wichtig ist, sich den vorbeteiligten Kauf der Serviceverpackungen durch den Lieferanten oder den Großhändler auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen zu lassen. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht dürfen Letztvertreiber ihre verpackten Waren nicht mehr vertreiben. Zudem drohen hohe Bußgelder. 


Kein vorbeteiligter Kauf? Registrierung alleine reicht nicht aus 

Wer sich gegen den vollständig vorbeteiligten Kauf seiner Serviceverpackungen entscheidet, muss weitere verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen: Neben der Registrierung im Verpackungsregister LUCID muss der Letztvertreiber in diesem Fall einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen und seine Verpackungsmengen regelmäßig an das gewählte System und im Verpackungsregister LUCID melden. Diese Pflichten sind nicht neu. 

Letztvertreiber, die ihre Serviceverpackungen nicht ausschließlich vorbeteiligt kaufen und diese noch nicht an einem System beteiligt haben, handeln ordnungswidrig! 


Sie bringen weitere Verpackungen in Verkehr? Dann besteht Handlungsbedarf! 

Für jede in Deutschland mit Ware befüllte und an die Kunden abgegebene Verpackung muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen. So regelt es die Novelle des Verpackungsgesetzes, die zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt. Die Registrierung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem fairen und transparenten Markt der Verpackungsentsorgung. Für Letztvertreiber von Serviceverpackungen heißt das konkret: Verwenden diese bspw. Mehrwegverpackungen, um ihre Speisen und Getränke zu vertreiben, müssen sie diese Verpackungsart auch im Registrierungsprozess im Verpackungsregister LUCID angeben. Gleiches gilt, wenn sie ihre Waren an die Kunden liefern. In diesem Fall handelt es sich rechtlich nicht um Service-, sondern um Versandverpackungen.


Neues DEHOGA-Merkblatt zur erweiterten Registrierungspflicht (Mai 2022) 

Der DEHOGA-Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ ein neues Merkblatt erstellt. Es enthält Informationen zur Registrierungspflicht sowie Links zu Hilfestellungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die unter anderem spezielle FAQs zu „Serviceverpackungen in der Gastronomie“ erstellt hat.


Weniger…

Bettensteuern

für Hotelgäste sind mit dem Grundgesetz vereinbar

Mehr…

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurückgewiesen. 

Weniger…

Das war die Internorga 2022

Zurück in die Zukunft

Mehr…

Erfolgreicher Restart: Fünf Tage, rund 950 ausstellende Unternehmen aus 27 Nationen und jede Menge Innovationen, Trends und Lösungen von der Branche für die Branche – das war die INTERNORGA 2022. Nach drei Jahren hat die internationale Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt vom 30. April bis 4. Mai ein großartiges Wiedersehen in den Hamburger Messehallen erlebt. Alle Besuchenden und Ausstellenden zeigten sich von den zahlreichen Möglichkeiten zum Networking, Austausch und Ausprobieren begeistert und haben mit ihrem Messebesuch die Weichen für ein erfolgreiches Business in der Zukunft gestellt.

 

Es sind nach wie vor herausfordernde Zeiten im Hospitality-Bereich – Lieferketten sind gestört, die Einkaufspreise steigen, der Personalmangel ist so groß wie nie zuvor. Umso wichtiger ist das positive Signal, das die INTERNORGA in diesem Jahr für die Branche gesendet hat. Sechs Wochen später als ursprünglich geplant schließt die Messe mit viel Zuspruch und positiver Atmosphäre in allen Messehallen.  

 

„Wir sind unglaublich glücklich und auch sehr stolz, dass die INTERNORGA endlich wieder im richtigen Fahrwasser ist und dem gesamten Außer-Haus-Markt die so wichtige und wertvolle Plattform und Bühne bieten konnte“, resümiert Bernd Aufderheide, Vorsitzender der Geschäftsführung Hamburg Messe und Congress. Es sei allen Beteiligten bewusst gewesen, dass 2022 eine andere Messe sein würde, als sie es aus den Vorjahren gewohnt waren. „Eines ist jedoch jetzt noch klarer geworden: Die Begegnung mit Menschen, der Austausch, das Netzwerken und vor allem das Testen, Schmecken und Fühlen lassen sich in dieser sensorischen Branche nicht digitalisieren, und das ist auch gut so. Die Leitmesse hat Innovationscharakter, aktuelle Trendthemen wurden aufgegriffen und vermittelt. Das Resulat sind zufriedene Akteure auf allen Seiten.“

 

Und auch Christian Strootmann, Vorsitzender des INTERNORGA Messebeirats sowie Managing Director bei United Tables, blickt auf fünf erfolgreiche Messetage zurück: „Ich freue mich, dass wir auch an einem ungewöhnlichen Termin im Mai mit herausfordernden Rahmenbedingungen eine gute und positive INTERNORGA zu verzeichnen haben. Es ist ganz klar, dass wir nicht das erwarten durften, was wir zu normalen Zeiten und Umständen hatten. In der neuen Realität war es jedoch aus Sicht aller Ausstellenden sehr gut, die INTERNORGA durchzuführen. Die Besucherqualität war auf einem hohen Niveau gegeben.“ 

 

Trendthemen Digitalisierung sowie Packaging und Delivery im Fokus

Die INTERNORGA hat sich strukturell und thematisch an die Herausforderungen der Zeit angepasst. So konnten durch die überarbeitete Hallenstruktur themenübergreifende Synergien zwischen allen Akteuren geschaffen werden. Gleichzeitig lag der Fokus neben den bekannten Ausstellungsbereichen in diesem Jahr auf zwei großen Themenfeldern, die für den gesamten Außer-Haus-Markt an zentraler Bedeutung gewonnen haben. So hat die Messe zum einen dem Trendthema ‚Packaging & Delivery‘ einen eigenen, neuen Ausstellungsbereich gewidmet. Dieser bündelte nachhaltige Verpackungslösungen und Lieferservice-Angebote auf einer Fläche. Zum anderen wurde erstmals das Zukunftsthema ‚Digitalisierung‘ in einer eigenen Halle präsentiert, um digitale Lösungen für die steigenden Ansprüche der Gäste, den zunehmenden Fachkräftemangel und mehr Flexibilität für Gastronomen und Hoteliers aufzuzeigen.

 

Hochkarätige Kongresse mit Top-Speakern und 2.000 Teilnehmenden

Das begleitende Kongressprogramm begeisterte insgesamt knapp 2.000 Teilnehmende. Renommierte Wissenschaftler, Berater und Experten der Branche referierten beim 40. Internationalen Foodservice-Forum sowie beim Branchentag für die Gemeinschaftsgastronomie. Sie lieferten den Entscheidern wertvolle Einblicke und neue Impulse für die Branche in den sich rasant wandelnden Außer-Haus-Markt. 

 

Weitere Highlights waren unter anderem die Verleihung des 11. INTERNORGA Zukunftspreises für zukunftsweisende und nachhaltige Gastro- und Technikkonzepte sowie das Finale des Deutschen Gastro-Gründerpreises für engagierte Start-ups. 

 

INTERNORGA-Besuchende sind überzeugt 

Fünf Tage lang war die INTERNORGA in Hamburg Anlaufstelle für das Who’s who des gesamten Außer-Haus-Marktes. Der pandemiebedingt verschobene Start der Messe in den Saisonauftakt für Gastronomie und Hotellerie Anfang Mai und der Personalmangel in den Unternehmen war in den Besucherzahlen wie erwartet spürbar, auch wenn dies der Atmosphäre und der positiven Stimmung in den Messehallen keinen Abbruch tat. Im Gegenteil: 81 Prozent der rund 48.000 Besuchenden beurteilen die Leitmesse mit sehr gut bis gut, 87 Prozent würden sie weiterempfehlen. Der Anteil an Entscheidungsträgern ist auf 91 Prozent und der Anteil von Erstbesuchenden auf 35 Prozent gestiegen – so das Umfrageergebnis eines unabhängigen Marktforschungsinstituts. Auch die Internationalität des Publikums ist mit neun Prozent auf einem konstant hohen Niveau. Deshalb ist die INTERNORGA vom Verband der Deutschen Messewirtschaft (AUMA) als einzige internationale Fachmesse für Gastronomie und Hotellerie in Deutschland klassifiziert. 

Weniger…

BGH Entschädigungsklage

BGH weist Entschädigungsklage aufgrund Corona-Schließungen ab

Mehr…

Der BGH hat mit seinem Urteil Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche eines gastgewerblichen Unternehmers wegen coronabedingter Schließung aus dem Frühjahr 2020 abgelehnt. Ein Brandenburger Gastronom hatte Klage auf volle staatliche Entschädigung der Einbußen während der Corona-Lockdowns eingereicht.


Der BGH kam zu dem Schluss, die Entschädigungsvorschriften des Infektionsschutzgesetzes seien nicht einschlägig, da der Betrieb nicht gezielt personenbezogen aufgrund von Corona-Infektionen im Betrieb geschlossen wurde, sondern die Betriebsschließung gegenüber einer Vielzahl von Betrieben angeordnet wurde. Entschädigungsansprüche kämen nur bei Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten in Frage, im vorliegenden Fall seien die Schließungen jedoch zur Bekämpfung der Corona-Krankheit erfolgt.

Auch eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen des Klägers, da der klare Wortlaut der Vorschriften keine Ansprüche für flächendeckende Schließungen vorsieht.


Bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im November 2020 hat der Gesetzgeber es ausdrücklich unterlassen, für Schließungen und Beschränkungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Entschädigungsansprüche für Betroffene in das Gesetz mit aufzunehmen. Der DEHOGA hat nachdrücklich gefordert, klare und unkomplizierte Entschädigungsregelungen für derart einschneidende Maßnahmen direkt im Infektionsschutzgesetz zu regeln. Diese evident bestehende Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz hat der DEHOGA für verfassungswidrig erachtet und beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde jedoch wie viele andere Verfahren, die in dieser Sache in Karlsruhe anhängig gemacht wurden, nicht angenommen und auf den Instanzenzug verwiesen.

„Im Lichte dieser unbefriedigenden Rechtslage und bislang ergangener Gerichtsentscheidungen ist es umso wichtiger, dass bei der Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl gleichbehandelt werden. Dies gilt einmal mehr, wenn einer Branche ein Sonderopfer abverlangt wird“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


Weniger…

7 % Mehrwertsteuer soll bleiben

Bundesfinanzminister Lindner unterstützt DEHOGA-Forderung

Mehr…

Für die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes erhält der DEHOGA wichtige und wertvolle Unterstützung. Bundesfinanzminister Christian Lindner sichert dem Verband Unterstützung zu. In seiner Antwort an DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges vom 14. März auf unser Schreiben vom 10. Februar heißt es:

„Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der COVID-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuer-satz für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist. Gerne werde ich mich deshalb innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, das Datum 31. Dezember 2022 aus dem entsprechenden Tatbestand des Umsatzsteuergesetzes zu streichen.“

Die Einbeziehung der Getränke findet leider nicht die Zustimmung von Lindner. Seine Haltung dazu begründet er unter anderem mit Wertungswidersprüchen und der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Lebensmitteleinzelhandels.

Wir begrüßen die klare Positionierung Lindners als Mut machend. Das klare Statement von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur dauerhaft gesenkten Mehrwertsteuer für Restaurants ist ein starkes Signal und gibt Gastronomen Mut und Perspektive in schwierigster Zeit. Wir werden nun mit unseren guten Argumenten und mit Nachdruck weiterkämpfen.


Weniger…

Serviceroboter

Der schnelle Helfer in der Gastro

Mehr…

                                            

In Restaurants und Hotel leisten Service-Roboter hervorragende Dienste bei der Erledigung von Routineaufgaben. Sie verringern das Risiko einer Ansteckung und werden nicht müde, haben keinen Urlaub und werden nicht krank. Ein Roboter muss sich schnell amortisieren und auch in die bestehenden Abläufe integrierbar sein, denn schließlich soll er den Mitarbeitern dienen und sie entlasten. In der Gastronomie können Service-Roboter die Wege zwischen Küche und Ausschank zum Tisch übernehmen. Dadurch entlasten sie die Mitarbeiter im Servicebereich enorm. Sie legen am Tag viele Wege zurück und tragen die schweren Teller und Gläser. Am Tisch kann ein Service-Mitarbeiter die Bestellung dem Gast reichen, oder wenn gewünscht, kann der Gast sich direkt vom Roboter die bestellten Speisen und Getränke herunternehmen – somit entfällt nebenbei auch das Übertragungsrisiko von Keimen.

Hierdurch steigt die Produktivität und Leistungsfähigkeit des Personals. Und durch die Schnelligkeit können idealerweise die Gäste mehr konsumieren.

Der Serviceroboter

1. Auf Berührung am oberen Teil, fährt der T1 auf schnellstem Weg zurück zu seinem Ausgangsort, z.B. in die Küche.

2. Infraroterkennung: Erkennt den Status von Artikeln auf dem Tablett und kehrt dann nach der Lieferung schnell und automatisch zurück

3. Intelligente Spracherkennung: empfängt die Bestellungen der Benutzer genau und gibt schnell eine Antwort

4. Touch Screen Benutzeroberfläche: macht die Mensch-Roboter-Interaktion freundlicher


www.energiereich-consulting.com

                                        



Weniger…

DEHOGA Lübeck: Frische Ideen für die Branche

Der in der Jahreshauptversammlung neu gewählte Vorstand stellt sich den anstehenden Herausforderungen in der Hansestadt und im weiteren Umkreis

Mehr…

Mit Elan und ungewöhnlichen Denkansätzen möchten sie die Zukunft der Hotellerie und Gastronomie in den kommenden Jahren gestalten. Dafür wurde in der Jahreshauptversammlung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Kreis Lübeck nun der 1. Vorsitzende Frank Denker ebenso in seinem Amt bestätigt, wie sein Stellvertreter Kai Szyska. Als Schatzmeister folgt auf Thomas Schröder nun Dietmar Baum. Ebenfalls neu im Vorstandsteam des DEHOGA Lübeck ist Christian Schmidt, der sich nach Maria Völker nun als Ausbildungswart um die Nachwuchstalente der Branche kümmern wird. Katy Caro und Adranus van den Engel übernehmen weiterhin die Kassenprüfung des eingetragenen Vereins. Weitere Unterstützung erhält der Vorstand durch den erfahrenden Ehrenvorsitzenden Wilfried Rahlff-Petersson.


Die Politik sensibilisieren

Coronabedingt mussten die immer wieder anberaumten Termine für die Jahreshauptversammlung des wichtigsten Branchenverbandes in der Region vertagt werden, ehe sie nun im Online-Format stattfinden konnte. Im intensiven Austausch mit Mitgliedern aus Gastronomie und Hotellerie wurde noch einmal sehr deutlich, wie stark die Pandemie nicht nur den Versammlungsturnus der Vereinigung durcheinandergebracht hat. Doch trotz der erheblichen Einschränkungen der vergangenen Jahre konnte der DEHOGA Lübeck in vielerlei Hinsicht seine Aufgaben wahrnehmen und sich Gehör verschaffen, um politische Entscheidungsträger für die Nöte seiner Mitgliedsunternehmen zu sensibilisieren. So kam es unter anderem zu Begegnungen nicht nur mit Politikern auf regionaler und Landesebene, sondern auch mit dem Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier und dem jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz, während seiner Wahlkampfzeit. Diesen Weg möchte der neu gewählte Vorstand weiterverfolgen, denn manches Anliegen kann so im Blick der Öffentlichkeit gehalten werden. 


Zusammenarbeit und Kooperationen stärken 

Angesichts des Mitarbeiter- und Fachkräftemangels, der durch die Pandemie nochmals verschärft wurde, wird der DEHOGA Lübeck seine Aktivitäten zur Berufsorientierung mit der Wirtschaftsförderung, der IHK und dem HanseBelt weiter intensivieren und sich auch mit Vorträgen in Schulen vor Ort oder auf Bildungsmessen engagieren. Seinen Mitgliedern wird der DEHOGA Lübeck auf vielfältige Weise umfangreich Unterstützung geben – von „Train the Trainer“- Programmen über moderne Recruiting-Wege bis hin zu einem vermehrten Einsatz von digitalen Lösungen. 


Potentiale fördern

„Schleswig-Holstein als Urlaubsbundesland ist den Deutschen stärker ins Bewusstsein gerückt“, stellt der wiedergewählte 1. Kreisvorsitzende Frank Denker fest. „Dies gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dabei ist aber der Mitarbeitermangel die größte Herausforderung in der Zukunft für unsere Branche.“ Daher möchte der DEHOGA Lübeck gemeinsam mit anderen Verbänden den Arbeitnehmerstandort Lübeck nach außen und innen attraktiver gestalten. Dazu sollen kurzfristig neue Netzwerkformate geschaffen werden. Ein sogenanntes „BarCamp“ ist geplant, um die Vorstellungen und Wünsche zu bündeln und gemeinsame Projekte anzustoßen. „Ich bin überzeugt, wir werden einige frische Ideen für die Zukunft unserer Branche auf den Weg bringen“, erklärt Frank Denker zuversichtlich. „Lasst uns schon einmal den Blinker für die Überholspur setzen und Gas geben.“ 


Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. Lübeck

Gustav-Adolf-Str. 7a, 23568 Lübeck,

1. Kreisvorsitzender: Frank Denker

Telefon: 0451 84044, Mobil: 0176 62028102

Weniger…

„Endlich wieder Messe-Zeit“

Melitta Professional zeigt Neuheiten und Rund-um-Kompetenz für Kaffee, Kaffeemaschinen, digitale Lösungen und Technischen Service

Mehr…

Mit geschärftem Profil als Anbieter von umfassenden Lösungen und mit neuen Produkten präsentiert sich Melitta Professional auf der Internorga in Hamburg. „Endlich wieder Messe-Zeit. Wir freuen uns sehr auf den persönlichen Austausch mit unseren Partnern und Interessenten und bringen spannende Themen und Produkte mit nach Hamburg“, blickt Geschäftsführer Marco Gottschalk voraus.

Kaffee, Kaffeemaschinen, Technischer Service, Digitale Lösungen: Melitta Professional bündelt seine Kompetenzbereiche am neuen Stand in Halle A4. „Wir geben jedem Bereich eigenen Raum und zeigen das optimale Zusammenspiel zugeschnitten auf den jeweiligen Bedarf, bis hin zu individuellen Finanzierungskonzepten“, erläutert Markus Reinhardt, Head of Market Activation.


Kaffee-Vielfalt in neuem Design

Gespannt sein dürfen Messebesucher auf bewährte und neue Produkte und Lösungen. Unter dem Motto „Boost the Bean“ präsentiert Melitta Professional auf der Internorga sein vielfältiges Kaffeesortiment in neuem Design. Mit klarer Sortenbezeichnung, aufgeräumter Formensprache, frischen Farben und Informationen über Röstintensität, Aroma, Geschmacksprofil und Nachhaltigkeit. „Der neue, unverwechselbare Auftritt macht auf den ersten  Blick deutlich,  dass es sich um besondere Kaffees für Professionals handelt“, erläutert Produktmanagerin Katja Scholz.  Kleines, aber charakteristisches Detail der neuen Verpackungen: Die Kaffees von Melitta Professional sind auch an der Melitta Fahne in exklusiver vertikaler Ausrichtung zu erkennen. Aus der Fahne wird so ein Label und Qualitätssiegel für Professionals. Und es bleibt weiterhin spannend bei den Bohnen: In der zweiten Jahreshälfte ergänzt Melitta Professional sein Sortiment unter anderem mit neuen Spezialitäten-Kaffees  aus der Melitta®  Manufaktur in Bremen.

Automatisch lecker mixen

Bei den Kaffeemaschinen vereinfachen weitere Automatisierungen die zuverlässige Zubereitung vielfältiger Getränkespezialitäten auf Knopfdruck.  Das weiterentwickelte Milchsystem Melitta® TopFoam Plus der Kaffeevollautomaten Melitta®  Cafina®XT7 und XT8 misst und reguliert die Milchschaumqualität künftig automatisch, so dass der Milchschaum Melitta® TopFoam dann ohne manuelle Neueinstellung jeder-zeit in drei verschiedenen Konsistenzen zur Auswahl steht. Je nach hinterlegtem  Rezept lassen sich auch mehrere Varianten des ohne Dampf erwärmten  TopFoams und weitere, mit Dampf erzeugte Milchschaumarten in einem Getränk kombinieren. Mit zwei Frischmilchsorten, unterschiedlichen Temperaturen und Schaumarten kann das Milchsystem TopFoam Plus insgesamt bis zu zwölf verschiedene Milch- und Milchschaumprodukte automatisch zubereiten.

Das neue Melitta® Cafina® XT Aroma System erweitert die vollautomatisch zubereitete Getränkevielfalt mit bis zu fünf verschiedenen Frucht-, Gewürz-, oder Kräuteraromen für viele neue Mix-Ideen auf Knopfdruck. Wichtiger Vorteil auch dabei: die einfache automatische Reinigung im geschlossenen System – keine Einzelteile des schlanken Aroma Systems (nur 18 cm breit) im Design der XT-Kaffeevollautomaten-Serie müssen dafür auseinandergebaut werden. 


Kaffeemaschinen für

Kampagnen nutzen 

Neues präsentiert Melitta Professional ebenfalls im Bereich seiner digitalen Angebote. Nutzer des Online-Kundenportals Melitta® INSIGHTS können jetzt im Media Center Aktionsangebote, Ankündigungen oder Hinweise komfortabel in der Cloud selbst gestalten, online auf den Bildschirmschoner ihrer Kaffeemaschinen übertragen und jederzeit neu bearbeiten. Mit den Analyse-Tools des Portals lässt sich komfortabel auswerten, welchen Effekt die Kampagne auf den Absatz der Heißgetränke hat. 

Für die mobile Überwachung der Kaffeemaschinen in Echtzeit hat Melitta Professional die neue App Melitta® OnSite entwickelt. Anwender können den aktuellen Status ihrer Maschinen jederzeit auf ihrem Smartphone kontrollieren und damit z.B. auch auf größeren Flächen oder mehreren Etagen ihre Kaffeemaschinen im Blick behalten. Push-Anzeigen geben rechtzeitig Signal, wenn Bohnen- oder Milchvorräte zur Neige gehen. Stillstand und Wartezeiten an den Maschinen lassen sich somit effizient vermeiden. 


Gern informiert Sie das Melitta-Messeteam auf dem Messestand in Hamburg vom 30. April bis zum 4. Mai 2022. 

Halle A4 – Stand-Nr. 107 


Weniger…

Snacks von der Küste

Friesenkrone zum Weltfischbrötchentag am 7. Mai  |  Rezepttipp „Heringsbrötchen Cassis Rote Bete“

Mehr…

Ein Fischbrötchen kommt selten allein und nicht nur zum traditionellen Jahrestag im Mai: Mit der warmen Jahreszeit wächst die Lust aufs Snacken. Und was eignet sich besser dafür als ein herzhaftes Fischbrötchen – hip und modern interpretiert? Mit Friesenkrone wird der Klassiker zum Hingucker. Ob als Burger, Bagel, Toast oder zwischen zwei Brötchenhälften: Friesenkrone-Ideen rund um vielseitige, hochwertige Fischfeinkostprodukte garantieren Zusatzgeschäft im Biergarten oder abends an der Bar ebenso wie als lecker-deftiger Snack vom Foodtruck und zwischendurch gegen den kleinen Hunger. Dazu kommt, dass Snacken mit Hering, Matjes & Co. gesund ist. Neben wertvollen Omega-3-Fettsäuren liefert Fisch hochwertiges Eiweiß, Mineralien, Vitamine und Jod. 

Friesenkrone Convenience-Feinkostprodukte ermöglichen es dem Gastgeber, mit wenig Personal hochwertige Snacks anbieten zu können. Ein paar Handgriffe und fertig ist der erstklassig-gesunde Leckerbissen. Dank der großverbraucher-freundlichen Eigenschaften der Basisprodukte und der wenigen Zutaten sind die etwas anderen Fischbrötchen kosteneffizient und gelingsicher vorzubereiten. Außerdem passen sie ideal sowohl als Zwischen- wie auch als Hauptmahlzeit. Selbst eilige Gäste lassen sich so unkompliziert und abwechslungsreich verwöhnen. 

Aus dem umfangreichen Friesenkrone Produktportfolio finden sich folgende Produkte für schnelle und leckere Snacks: 

Herings- und Matjesfilet Pur sind sauber und schnell in der Verarbeitung, lassen sich ohne die Entsorgung von Öl oder Aufguss einfach aus der Verpackung nehmen und können direkt verarbeitet werden. 

Garnelensalate: Egal ob Gastronomiebetrieb oder kleines Bistro – Garnelensalate passen überall dorthin, wo hochwertige und moderne Snacks auf der Speisekarte stehen. So lassen sich trendige Brötchenrezepte aus frischen Zutaten und bissfesten Garnelen zaubern. Flammlachs ist Trend: Über der offenen Flamme gegart, lässt sich die Fischspezialität warm und kalt verarbeiten. Flammlachs wird mit wenigen frischen Zutaten und einem knackigen Brötchen zum Snack-Highlight. 

Fischfeinkostsalate bieten Convenience der Premiumstufe. Knackiges Gemüse, frische Kräuter und beste Rohware zeichnen sie aus. Das breite Sortiment erlaubt es, schnell und flexibel die unterschiedlichsten Fischbrötchen-Kreationen zu servieren.

Details zu Friesenkrone „Snacks von der Küste“, dem Fischfeinkost-Sortiment und Rezepttipps finden sich online unter www.friesenkrone.de sowie auf der Facebook-Seite.


Rezepttipp 

„Friesenkrone Heringsbrötchen

Cassis Rote Bete“ – Für 1 Brötchen


2 Friesenkrone Heringsfilets Pur Cassis-Rote Bete, 1 Kartoffelbrötchen, ¼ Apfel (Granny Smith oder Elstar), ¼ rote Zwiebel, ein paar Zweige Dill, 25 bis

37 g Schmand, ¼ Bio-Zitrone, Salz, Pfeffer.

Apfel abspülen, Kerngehäuse entfernen und in streichholzgroße Stifte schneiden (am besten in etwas Zitronenwasser lagern). Bio-Zitrone heiß abspülen. Schmand mit etwas Salz, Pfeffer, Zitronenzesten und Zitronensaft abschmecken. Die rote Zwiebel schälen und in dünne Streifen bzw. Ringe schneiden. Dill nur zupfen, für schöne Dillspitzen zum Ausgarnieren. Brötchen aufschneiden und beide Seiten mit dem Schmand bestreichen.

Auf die Unterseite die zwei Heringsfilets legen, anschließend die roten Zwiebelringe und Apfelstifte auf die Fischfilets legen und mit den Dillspitzen dekorieren.



Weniger…

Senkung der Energiekosten

DEHOGA Handlungsempfehlungen

Mehr…

Aufgrund der drastisch steigenden Preise für Öl, Gas und Strom macht der DEHOGA verstärkt auf das Informationsangebot der Energiekampagne Gastgewerbe aufmerksam. 

In einer kurzen Übersicht hat der Verband aus den zahlreichen Handlungsempfehlungen der Energiekampagne Einsparmaßnahmen zusammengestellt, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können. 

Durch kleine Umorganisationen im täglichen Betriebsablauf können bereits bis zu 10 Prozent der Gesamtenergiekosten eingespart werden. Mit minimalen technischen Maßnahmen können sogar weitere 10 Prozent der Energiekosten reduziert werden. Viele der Maßnahmen mögen bekannt sein, doch ist es gerade jetzt lohnenswert, sich die potenziellen Einsparungen noch einmal bewusst zu machen.

Die Handlungsempfehlungen bzw. alle Leitfäden, Checklisten und Downloads sind unter https://energiekampagne-gastgewerbe.de abrufbar. 

Weniger…

Sonderhotline für Ukrainer

Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für ukrainische Bürgerinnen und Bürger unter 0911 / 178 – 7915 Hotline geschaltet

Mehr…

Direkte Beratung zu Sprachkursen / Anerkennung / Arbeitsaufnahme / Ausbildungsaufnahme auf ukrainisch und russisch

Für ukrainische Bürgerinnen und Bürger, die eine Arbeit oder Ausbildung in Deutschland aufnehmen möchten, hat die BA eine temporäre Sonderhotline ab 28.03.2022 bis zum 30.06. 2022 eingerichtet. Die Hotline ist von: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911/178-7915 erreichbar.


Die Hotline ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Sonderhotline wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA unterstützt, die über ukrainische bzw. russische Sprachkenntnisse verfügen. 


Es werden erste Informationen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche gegeben und relevante Daten aufgenommen.


Zu folgenden Themen rund um die Arbeitsaufnahme und Ausbildung wird informiert:

·    Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse

·    Zugang zu Sprachkursen.


Bei weiteren Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), wird ergänzend auf folgende Internetseiten des Landes sowie des Bundes verwiesen:

·    https://willkommeninmv.de/

·    https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

·    https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html

·    https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

·    https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Weniger…

Corona-Arbeitsschutz

Seit dem 20. März 3G und Homeoffice beendet, Arbeitsschutzverordnung flexibilisiert

Mehr…

Auch im Bereich des Arbeitsschutzes wirken sich die von der Ampel-Koalition beschlossenen Lockerungen aus. Seit dem 20. März sind nur noch Basisschutzmaßnahmen vorgesehen. Diese sind auch nicht mehr konkret vorgeschrieben, sondern werden vom Arbeitgeber im betrieblichen Hygienekonzept festgelegt.


Bisher schrieb das Infektionsschutzgesetz 3G am Arbeitsplatz und eine Homeofficepflicht vor. Diese Regelungen wurden vom Bundestag beendet und sind am 19. März ausgelaufen. Im Gastgewerbe gibt es damit keine gesetzlichen Regelungen mehr zum Corona-Arbeitsschutz.


Was es weiterhin gibt: die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese wurde kürzlich von der Bundesregierung in einer neuen Fassung verabschiedet und gilt ebenfalls ab dem 20. März. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Neufassung mit weiterhin sehr hohen Infektionszahlen, die es erforderlich machen würden, für einen Übergangszeitraum in den Betrieben abhängig von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungslage, Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz zu treffen.


Die neue Verordnung sieht jedoch deutlich weniger staatlich festgelegte Maßnahmen vor als die bisherige. Entscheidend ist das Hygienekonzept des Arbeitgebers, das aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Basisschutzmaßnahmen festlegen muss. Bei der Festlegung der Maßnahmen sind insbesondere das regionale Infektionsgeschehen sowie besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren, z.B. räumliche Gegebenheiten, zu berücksichtigen.


Folgende konkrete Maßnahmen werden in der Verordnung benannt und sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:

·    Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test in Anspruch zu nehmen

·    Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Homeoffice)

·    Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken.


Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.


Der DEHOGA begrüßt die damit entstehende größere Flexibilität im Corona-Arbeitsschutz. Diese bringt allerdings auch eine größere Verantwortung des Arbeitgebers mit sich. Die Anforderungen dürfen dabei nicht überzogen werden. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, dass das Bundesarbeitsministerium entgegen dem Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers, das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern will.

Weniger…

25 Jahre Deutsche Hotelklassifizierung

Herzlichen Glückwunsch

Mehr…

Vor 25 Jahren, am 01. August 1996, startete die Deutsche Hotelklassifizierung. Fast alle Länder in Europa kannten damals – in der Regel bereits seit Jahrzehnten – eine offizielle Einstufung ihrer Hotels in die weltweit übliche Skala von 1 bis 5 Sternen. Doch ausgerechnet der Normungs- und Reiseweltmeister Deutschland nicht. Jedes Hotel konnte sich selbst so viele Sterne wie gewünscht vergeben und damit werben. Das verursachte Intransparenz und erhebliche Verunsicherung beim Verbraucher. Insbesondere Non-branded Hotels erlitten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, allemal im aufkommenden digitalen Vertrieb.


Und dennoch war die Einführung einer verbandsseitigen Sternevergabe höchst umstritten. Niedersachsen und Bayern machten 1992 den Anfang, Rheinland-Pfalz folgte 1993. Mit einer denkbar knappen Mehrheit entschieden sich die Gremien des DEHOGA Bundesverbandes dann 1994 dafür, die Kriterien zu vereinheitlichen und gemeinsam die Deutsche Hotelklassifizierung an den Start zu bringen. Am 1. August 1996 war es dann so weit.


Anfängliche Kinderkrankheiten konnten einer Heilung zugeführt werden. Waren zunächst noch immer die Kriterien am besten bewertet, die dem Hotelier am teuersten waren (bspw. das Vorhanden-sein eines Golfplatzes), rückten stattdessen in einem fortdauernden Reformprozess nach und nach der Schlafkomfort, die Sanitärausstattung oder das Frühstück in den Mittelpunkt. Schon 1999 trat der kernsanierte neue Kriterienkatalog in Kraft und die Deutsche Hotelklassifizierung konnte so richtig durchstarten.


An diesem permanenten Reformdruck hält die Klassifizierung bis zum heutigen Tag fest, um angesichts immer dynamischerer, investitionsintensiverer und sich ausdifferenzierender Märkte nicht Gefahr zu laufen, mit veralteten Kriterien sowohl die Erwartungen der Gäste als auch der Hoteliers zu verfehlen. Etwa alle fünf Jahre wurden seitdem Relaunchs durchgeführt, zuletzt im Jahr 2020. Flankiert werden diese Relaunchs immer durch Gästebefragungen und zudem wissenschaftliche begleitet (Universität St. Gallen/EHL Lausanne) und zusätzlich durch Auswertungen von Gästebewertungen (TrustYou) abgesichert.


Die aktuellen Kriterien wurden noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie festgelegt – und sie haben auch diese besondere Bewährungsprobe bestanden. So stellte die Klassifizierung bereits auch ohne Pandemie aufgrund der Markttrends auf einen digitalen Check-in/Check-out, eine flexible Zimmerreinigung on demand und eine Reihe von Alternativen zur Minibar auf dem Zimmer ab. 


Eins hat sich im Zuge der Entwicklung herausgestellt: Die Deutsche Hotelklassifizierung im Verbund der europäischen Hotelstars Union stellt eine der modernsten, flexibelsten und aussagekräftigsten Hotelklassifizierungen weltweit dar. Diesem Verbund gehören innerhalb Europas mittlerweile 17 Nationen an. Transparenz und Sicherheit bleiben auch zukünftig die Leitlinien der Entwicklung. (Blogpost von Markus Luthe zur Deutschen Hotelklassifizierung)

Weniger…

Branche braucht Planungssicherheit

DEHOGA mahnt

Mehr…

Nach über 10 Monaten Lockdown erholt sich das Gastgewerbe nur langsam von den verheerenden Folgen der Pandemie. Die Lage bleibt diffizil. Beherbergungsbetriebe und Restaurants in den deutschen Ferienregionen erfreuten sich zwar einer guten Nachfrage, doch Stadt- und Tagungshotels, Eventcaterer, Clubs und Diskotheken beklagen weiterhin erhebliche Umsatzausfälle: Allein für Juli 2021 mussten im Vergleich zum Vorjahr elf Prozent Umsatzrückgang registriert werden. Die geschäftliche Situation gibt zu denken. Laut aktueller Umfrage des DEHOGA Bundesverbands in über 5.500 Unternehmen bangen 32,2 Prozent um ihre Existenz. 23,6 Prozent sehen sich sogar konkret vor einer Betriebsaufgabe. „Einen Lockdown darf es nicht mehr geben“, forderte der im Sommer wiedergewählte Präsident des DEHOGA-Bundesverbands, Guido Zöllick, und bekräftigte die Branchenforderung, die Bewertungsparameter für die Infektionslage endlich anzupassen. „Bei der Beurteilung müssen neben Inzidenzwert insbesondere die Impfquote und die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden“, sagte er. Seit Ende August hat die Politik, nicht zuletzt wegen der emotionalen Diskussion in der Gesellschaft, trotz rechtlicher Bedenken Restaurant- und Hotelbetreiber verpflichtet, in ihren Betrieben den Zutritt von Geimpften, Getesteten und Genesenden gemäß der 3-G-Regel selbst zu kontrollieren. Auch wenn 64 Prozent der befragten Unternehmen es „gut“ finden, dass es für diesen Personenkreis grundsätzlich mehr Freiheiten geben sollte und 72,3 Prozent deshalb ihren Betrieb öffnen, dürfte das Gastgewerbe noch lange mit den Krisenfolgen ringen. Guido Zöllick mahnte deshalb eine Verlängerung der Überbrückungshilfe wie auch der des Kurzarbeitergeldes bis mindestens Jahresende an. Segmente wie Stadt- und Tagungshotellerie, Caterer, Clubs und Diskotheken befürchten, im bevorstehenden Herbst und Winter weiter-hin hohe Umsatzverluste von 30 Prozent zu verzeichnen. 

Nach gut drei Sommermonaten trübt die Aussicht auf die vierte Corona-Welle auch die Stimmung der brandenburgischen Unternehmen. Während Touristiker, Händler, Gastronomen und andere Dienstleister das sowieso schon kräftezehrende Saisongeschäft unter Einhaltung diverser Auflagen zum Schutz ihrer Gäste und Kunden bewältigen, lassen Perspektiven wie Planungssicherheit für die märkische Wirtschaft auf sich warten. In einem gemeinsamen Brief an den brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke drängte der DEHOGA Brandenburg zusammen mit den Industrie- und Handwerkskammern und dem Handelsverband auf eine transparente und bundesunabhängige Corona-Politik. „Die unbesetzten Plätze und unbelegten Betten der ersten Monate lassen sich auch durch eine große Nachfrage in den Sommermonaten nicht mehr aufholen. Deshalb ist eine nochmalige Schließung für die Branche keine Option. Die 3-G-Regel, einschließlich Selbsttests, hat funktioniert und ist auch ungeachtet aller Diskussionen eine funktionierende Praxis für die kühlere Jahreszeit! Nichtsdestotrotz muss sich die Politik über weitere Hilfen Gedanken machen, sonst wird der Winter für manche sehr lang“, gab Olaf Schöpe, Präsident DEHOGA Brandenburg, zu bedenken. Zu den geforderten sechs Maßnahmen zählen die ebenso sorgfältige wie realistische Einschätzung der Pandemielage unter Beachtung verschiedener detaillierter Bewertungsmaßstäbe, nachvollziehbare Regelungen sowie im Falle notwendiger Einschränkungen eine längere Vorlaufzeit für Unternehmen. Die konsequente Digitalisierung in den Gesundheitsämtern und Ausbildungseinrichtungen stehen ebenfalls auf der Agenda. Einen erneuten gesamtdeutschen Lockdown lehnen die brandenburgischen Wirtschaftsverbände ab. Regionale Infektionsausbrüche müssten aus ihrer Sicht mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen lokal gesteuert werden.

Weniger…

Die Betriebsveranstaltung

Darauf muss geachtet werden… 

Mehr…

Betriebsveranstaltungen sind eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber, ihren Dank und ihre Wertschätzung an die Belegschaft auszudrücken. Für die optimale Gestaltung in Bezug auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht für alle Beteiligten gelten grundsätzlich folgende Kriterien für eine begünstigte Betriebsveranstaltung:


Zuwendungen von Hoteliers oder Gastronomen an ihre Arbeitnehmer sind grundsätzlich kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn diese im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt werden. Dieses ist gegeben, wenn der Arbeitgeber anlässlich von üblichen Betriebsveranstaltungen Aufwendungen tätigt, um den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Typische Betriebsveranstaltungen sind danach Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge und Geschäftsjubilarfeiern.

Der Charakter der Betriebsveranstaltung setzt voraus, dass die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht. Keines-falls darf die Teilnahme auf einen bestimmten Kreis von Arbeitnehmern beschränkt sein. Ausnahmsweise ist es möglich, dass auch diejenigen Veranstaltungen als Betriebsveranstaltungen anerkannt werden, die nur für einen bestimmten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind. Hierunter fallen insbesondere Treffen von Pensionären oder Weihnachtsfeiern für Arbeitnehmer mit Kindern. Unproblematisch sind auch Betriebsveranstaltungen, die nur von einer bestimmten Organisationseinheit des Betriebs (z. B. eine Filiale oder Abteilung) durchgeführt werden. Allen Arbeitnehmern dieser Organisationseinheit muss aber die Teilnahme offenstehen.


Nicht zu den begünstigten Betriebsveranstaltungen zählen allerdings Arbeitsessen oder Zusammenkünfte anlässlich der Verabschiedung eines Mitarbeiters.


Der Gesetzgeber knüpft die Steuerfreiheit der Zuwendung an die folgenden Abgrenzungsmerkmale. Zum einen sind Betriebsveranstaltungen als üblich anzusehen, wenn nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich durchgeführt werden. Ab der dritten Veranstaltung besteht Steuerpflicht. Auch mehrtägige Betriebsveranstaltungen sind begünstigt, diese gelten dann als eine Betriebsveranstaltung.


Die Steuerfreiheit der Zuwendung hängt ferner von der Ausgestaltung der einzelnen Veranstaltung ab. Der Freibetrag pro Arbeitnehmer beträgt 110 EUR je Veranstaltung. Bei der Prüfung des Freibetrages sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer in die Gesamtkosten einzubeziehen. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen für den äußeren Rahmen, die Gewährung von Speisen und Getränken, von Tabakwaren und Süßigkeiten, die Übernahme der Beförderungskosten, die Überlassung von Eintrittskarten für Museen und Sehenswürdigkeiten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die Übernahme von Übernachtungskosten bei mehrtägigen Betriebsveranstaltungen, vom Arbeitgeber gezahlte Trinkgelder und Sachgeschenke.


Etwaige Arbeitnehmerzuzahlungen sind auf die Höhe des im Rahmen der Betriebsveranstaltung zufließenden geldwerten Vorteils anzurechnen.


Die Kosten für Begleitpersonen des Arbeitnehmers (z.B. für den Ehegatten) sind immer dem teilnehmenden Arbeitnehmer zuzurechnen.


In einem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29.04.2021 (Az. VI R 31/18) wurde klargestellt, dass es bei der Prüfung der Freibetragsgrenze von 110 EUR pro Arbeitnehmer auf die tatsächlich anwesenden Arbeitnehmer ankommt. Nicht relevant ist die Zahl der ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer. Daher gehen Absagen von Mitarbeitern bei gleichbleibenden Kosten steuerrechtlich zu Lasten der tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter. 


Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuwendungen, der rechnerisch auf den Arbeitnehmer entfällt, den Freibetrag von 110 EUR, so ist der übersteigende Betrag dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall von der Möglichkeit der sogenannten Pauschalierung Gebrauch machen. Der Pauschsteuersatz beträgt dann 25%.


Zu beachten ist weiterhin, dass Geldgeschenke anlässlich einer Betriebsveranstaltung immer lohnsteuerpflichtig sind, auch wenn ihr Wert gering ist.

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Zuwendungen an Arbeitnehmer in Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen richtet sich nach der lohnsteuerlichen Beurteilung. Bei Lohnsteuerfreiheit ist daher auch immer die Sozialversicherungsfreiheit gegeben. Liegen insgesamt lohnsteuerpflichtige Zuwendungen vor und macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit der so genannten Pauschalbesteuerung Gebrauch, sind ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.


Abschließend ist zu empfehlen, dass immer eine Liste mit den teilnehmenden Personen je Betriebsveranstaltung zu erstellen ist und diese als Beleg zum Lohnkonto genommen wird. So lässt sich bei späteren Lohnsteuer-Außenprüfungen die Teilnehmeranzahl nachweisen.


Dipl.-Kaufmann

Norbert Klamt

(Geschäftsführer,

Wirtschaftsprüfer,

Steuerberater)

COMMERZIAL TREUHAND

Gesellschaft mit

beschränkter Haftung

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Friedrichstraße 94, 10117 Berlin

Telefon 030 / 5229250

www.ct-gruppe.de

ct-berlin@ct-gruppe.de

Weniger…